Telefonische Erreichbarkeit
telefonische Voranmeldung unter: 0214 - 8 20 21 25 erbeten!
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 und Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 14:30 und 16:30
Hyposensibilisierungs-Behandlung
Um unverhältnismäßige Wartezeiten für Sie und alle anderen Patienten zu vermeiden, führen wir Hyposensibilisierungen* nur noch zu folgenden Zeiten durch:
Innerhalb dieser Zeiten können Sie zum Hyposensibilisierungs-Behandlungen bei uns ohne vorherige Terminabsprache wahrnehmen.
Mo.: | 8.00 - 11.30 und 15.00 - 15.30 Uhr |
Di.: | 8.00 - 11.30 und 16.30 - 17.30 Uhr |
Mi.: | 8.00 - 11.30 Uhr |
Do.: | 8.00 - 11.30 und 15.00 - 15.30 Uhr |
Fr.: | 8.00 - 11.30 Uhr |
* Früher sagte man auch Desensibilisierung oder Allergieimpfung. Korrekt heißt es Spezifische Immuntherapie.
Termine
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte telefonisch Bescheid.
Geben Sie uns bitte Ihre Telefonnummer, damit wir Sie informieren können, wenn es kurzfristig zu Terminverschiebungen kommt. In medizinischen Notfällen sind wir um Sorforthilfe bemüht. Dadurch kann es leider gelegentlich zu Wartezeiten für Terminpatienten kommen.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Bitte bringen Sie Chipkarte und Überweisung sowie Vormedikation, Befundberichte und Röntgenbilder zum Termin in unsere Praxis mit.
Senden Sie uns keine Befunde zu, bevor Sie erstmalig persönlich in unserer Praxis waren. Befunde die wir nicht einem bekannten Patienten zuordnen können, müssen wir aus Datenschutzgründen sofort vernichten müssen.
Nehmen Sie Kontakt auf
Nach der Arzneimittel-Richtlinie ist eine Verordnung von Arzneimitteln - von Ausnahmefällen abgesehen - nur zulässig, wenn sich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt von dem Zustand der oder des Versicherten überzeugt hat oder wenn ihnen der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist (§ 8 Abs. 2). Auch ist die Chipkarte vor jeder ärztlichen Inanspruchnahme vorzulegen (§13 Abs. 1).
Wir können und dürfen keine medizinischen Auskünfte per Email beantworten.
Gerne senden wir Ihnen Ihr Rezept und angeforderte Unterlagen zu. Da der Wunsch nach Postversand jedoch stark zugenommen hat, möchten wir die stark gestiegenen Portokosten nicht weiter selbst übernehmen. Seinen Sie bitte so freundlich und senden uns an Sie adressierte und frankierte Briefumschläge zu, dann können wir Ihre Rezeptanforderung umgehend beantworten.
Bitte geben Sie uns 24 Std. Zeit für die Ausstellung von Rezepten und Überweisungen.
Notfalltermine können ausschließlich am Telefon vergeben werden.
nachts und am Wochenende wählen Sie bitte die Arztnotrufzentrale
Telefon: 116 117